BLGS: Pflegeassistenzausbildung jetzt bundesweit reformieren!

blgs logo bunt 02BLGS: Pflegeassistenzausbildung jetzt bundesweit reformieren!

Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. begrüßt den jüngst von der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg vorgelegten Gesetzentwurf zur Pflege- assistenzausbildung und erneuert zugleich seine Forderung, eine bundesweit einheitliche Reform auf den Weg zu bringen.

Bund und Länder haben zwar inzwischen erkannt, dass für die Aufrechterhaltung der Versor- gung nicht nur mehr Fachpersonal, sondern auch zusätzliche Assistenz- und Hilfskräfte benö- tigt werden. Etliche dieser Qualifikationen unterhalb der dreijährigen Fachausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) sind in jüngerer Zeit in Länderhoheit neu strukturiert worden. Allerdings bauen die unterschiedlichen Ausbildungen größtenteils nicht sinnvoll aufeinander auf und die jeweiligen Kompetenzen im Qualifikationsmix ergänzen sich nicht passgenau. Stattdessen wuchert nach wie vor ein Qualifikationsdschungel aus ca. 30 verschiedenen Ausbildungsgängen mit teils undurchsichtigen Kompetenzprofilen. Daran hat auch die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absichtserklärung nichts geändert, die Pflegeassistenzaus- bildung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz neu regeln zu wollen.

Im Rahmen einer Neuregelung notwendig wären eine konsequent generalistische Ausrich- tung, eine hinsichtlich Struktur und Niveau mit dem PflBG verzahnte Kompetenzentwicklung sowie generell eine Verbesserung der Ausbildungsqualität. Um die dringend benötigte Quali- fikationsstufe direkt unterhalb des dreijährigen Fachkraftniveaus auch erreichen zu können, ist außerdem zwingend eine mindestens zweijährige Ausbildungszeit zu veranschlagen.

Ende Juni hat nun die SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zur Pflegeassistenzausbildung vorgelegt, der diesen zentralen Erfordernissen erstmals grundsätz- lich Rechnung trägt. „Mit Generalistik, abgestimmtem Kompetenzprofil und zweijähriger Lern- zeit ist dieser Entwurf nicht nur auf pflegerische Versorgungsbedarfe ausgerichtet, sondern ermöglicht auch realistisch einen Einstieg in die verkürzte Fachausbildung nach PflBG. Auch die Mindestanforderungen an Schulen entsprechen in vielen Punkten unseren Forderungen“, so BLGS-Bundesvorsitzender Carsten Drude. „Obgleich wir in einigen Punkten durchaus noch Nachjustierungsbedarf hätten, sehen wir hier einen grundsätzlich gelungenen, fundierten Ansatz und hoffen sehr, dass dem Gesetzentwurf Erfolg beschieden sein wird. Die anderen Länder fordern wir auf, entsprechende Reformen ebenfalls zügig in die Wege zu leiten.“