Bundestag stimmt für wegweisende Reform des Pflegestudiums

abstimmung pflege stärkung pflegestudiumDer Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, einen geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (20/8105) angenommen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung der Stärkung der Pflegeausbildung in Deutschland gemacht. Neben der Pflegestudienreform wurden auch Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und weitere Vorschriften verabschiedet.

Die Abstimmung ergab eine Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, während CDU/CSU und AfD dagegen stimmten und die Fraktion Die Linke sich enthielt. Diese Entscheidung beruhte auf der Empfehlung des Gesundheitsausschusses (20/8901) und einem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/8902). Ein Entschließungsantrag (20/8903) der Union wurde bei Zustimmung der Linksfraktion und der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ebenso wurde der Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, wobei sich die Linksfraktion enthielt. Die Abstimmung über die Vorlage mit dem Titel „Hochschulische Pflegeausbildung stärken – Pflegerische Versorgung von morgen absichern“ (20/4316) war auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6115) erfolgt.

Wichtige Aspekte der Reform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Pflege-Studenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten, die ihrer beruflichen Ausbildung entspricht. Dieser Schritt wird als entscheidend betrachtet, um das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden in vollem Umfang zu nutzen. Die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland ist derzeit sehr niedrig, und das langfristige Ziel ist es, diesen Anteil auf zehn Prozent zu erhöhen, wie vom Wissenschaftsrat empfohlen.

Das Pflegestudium soll in Zukunft als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Pflegestudenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger des praktischen Ausbildungsteils abschließen. Diese Träger erhalten eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.

Die Bundesregierung zielt darauf ab, das Pflegestudium als attraktive Alternative zur beruflichen Ausbildung darzustellen und so mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung dazu zu bewegen, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Dies ist insbesondere angesichts des bestehenden Fachkräftemangels in der Pflege von entscheidender Bedeutung.

Stellungnahme des Bundesrates

Die geplante Integration der Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem wird in der Stellungnahme des Bundesrats begrüßt. Er fordert jedoch, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann. Zudem unterstützt der Bundesrat die Idee einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Er schlägt die Bezeichnung „Pflegefachperson“ vor.

Der Bundesrat bittet ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflegevergütung zu entfernen und die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu ersetzen, um Pflegebedürftige zu entlasten.

Die Bundesregierung jedoch hat den Vorschlag des Bundesrates zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung abgelehnt und die Idee, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, zur Kenntnis genommen.

Weitere zukünftige Entwicklungen

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Diese Empfehlungen sollen unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet werden und auch die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigen.

Änderungen am Gesetzentwurf

Die Koalition hatte den Gesetzentwurf bereits zusammen mit 20 sachfremden Änderungsanträgen eingebracht. Unter den angenommenen Änderungsanträgen des Gesundheitsausschusses finden sich Regelungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen. Dies schließt eine Aktualisierung der Kinderkrankengeldregelungen nach der Corona-Pandemie, die Festlegung von Versorgungsansprüchen im Falle von Impfschäden, Erleichterungen beim Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Bestimmungen zur häuslichen Krankenpflege mit ein.

Eine der herausragenden Änderungen bezieht sich auf die Ausweitung der Befugnisse von Pflegefachpersonen in der hochschulischen Pflegeausbildung. Diese sollen zukünftig erweiterte Kompetenzen für die eigenständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde erlangen. Dies umfasst spezifische Fachmodule wie die Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.

Antrag der Union 

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung. Sie betont, dass die Anforderungen an das Pflegefachpersonal bereits hoch sind und weiterhin steigen. Daher sei es notwendig, eine praxisorientierte hochschulische Ausbildung für Pflegefachkräfte zu etablieren. Die Abgeordneten schlagen vor, eine Ausbildungsvergütung einzuführen, die dem Modell der beruflichen Pflegeausbildung entspricht. Dieser Schritt soll die Attraktivität des Pflegestudiums erhöhen und mehr Interessenten dazu bewegen, sich für diesen Studiengang zu entscheiden.

Zudem wird vorgeschlagen, die Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen ähnlich wie bei der berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich zu regeln. Dieser Schritt soll die praktische Ausbildung der Pflegestudenten absichern und die Bereitschaft der Einrichtungen steigern, akademische Pflegefachkräfte auszubilden.


Zur Meldung des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-pflegestudiumstaerkungsgesetz-971392

Foto: stock.adobe.com – Sebastian

 

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