»Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen« stärkt Rolle der Praxisanleitenden

teacher of medical university pointing on something in notebook to student on streetGesundheitsministerin Petra Köpping: »Kein Pflege-Azubi sollte Ausbildung abbrechen müssen, weil er sich nicht wahrgenommen fühlt!«

Aktuell befinden sich in Sachsen rund 8.800 Personen in den verschiedenen Ausbildungen zur Pflegefachkraft. Im ersten Ausbildungsjahr (2022/2023) sind es 3.100 Azubis. Über alle Ausbildungsberufe hinweg werden bundesweit etwa 20 bis 25 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Für die neue Pflegeausbildung liegen hierfür noch keine detaillierten Zahlen vor. Die Hintergründe für Ausbildungsabbrüche speziell in der Pflege werden von der »Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen« mit Hilfe einer Studie derzeit erforscht und daraus folgend werden Beratungs- und Unterstützungsangebote entwickelt. Die Beratungsstelle ist ein Modellprojekt des Sozialministeriums und hat am 1. September 2022 die Arbeit aufgenommen. Sie wird durch das Sozialministerium mit rund 175.000 Euro unterstützt. Das Modellprojekt läuft noch bis zum 31. August 2023, eine Verlängerung wird angestrebt. Die Beratungsstelle ist an der TU Dresden angesiedelt und begleitet Praxisanleitende und Auszubildende bei den durch die Reform der Pflegeausbildung entstehenden Herausforderungen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute den »Fachtag Praxisanleitung« an der »Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen« besucht. Sie sagt: »Die Ausbildung von beruflichem Nachwuchs ist eine große Aufgabe und Herausforderung für den gesamten Pflege-Berufsstand. Die Praxisanleitenden sind das verbindende und vermittelnde Element zwischen der Berufspraxis sowie dem schulischen Ausbildungsteil. Sie gestalten die Lernprozesse in der Praxis pädagogisch aus. Auf deren Einfühlungsvermögen, die Fähigkeiten zu Vermittlung und Konfliktmanagement sowie ihre Motivation kommt es an. Denn kein Auszubildender sollte die Ausbildung abbrechen, weil er sich in der Praxis nicht wahrgenommen fühlt. Jede und jeder Azubi ist uns wichtig. Die Praxisanleitenden spielen dabei die zentrale Rolle. Darum gilt ihnen unser großer Dank und Anerkennung. Mit den Angeboten der Beratungsstelle geben wir ihnen Unterstützung und Perspektiven für ihre verantwortungsvolle Aufgabe bei der Betreuung des Pflege-Nachwuchses.«

Der Fachtag dient neben der Vermittlung von Fachkompetenzen auch dem Austausch und der Vernetzung der sich häufig als Einzelkämpfer fühlenden Ausbilder. Dabei kann der Stellenwert der Praxisanleitung während der praktischen Pflegeausbildung gar nicht hoch genug bewertet werden. Die strukturierte und geplante Anleitung der Auszubildenden ist ein wesentlicher, umfangreicher Bestandteil der praktischen Ausbildung. Die Praxisanleitenden sind Vorbild und Vertrauensperson für die Auszubildenden, aber auch Ansprechpartner für die Lehrkräfte der Pflegeschulen und die Mitglieder ihrer Pflegeteams. Das neue Pflegeberufegesetz überträgt ihnen auch die Rolle eines Fachprüfers.

Hintergrund:

Mit der Reform der Pflegeausbildung und der damit verbundenen neuen generalistischen Pflegeausbildung im Januar 2020 wurde die praktische Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen gestärkt. Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung sind verpflichtet, die gesetzlich geforderten 10 Prozent Praxisanleitung sicherzustellen und erhalten eine entsprechende Refinanzierung durch den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflege (SAFP). Der Nachweis der vorgeschriebenen Praxisanleitungsstunden ist für die Prüfungszulassung notwendig. Deshalb muss jede Einrichtung, die die praktische Ausbildung nach Pflegeberufegesetz durchführt, in Sachsen zwei Praxisanleiterinnen oder –anleiter vorhalten. Die Praxisanleitung ist so zu planen, dass die erforderlichen Stunden auch bei Ausfall durch Krankheit oder andere Gründe erbracht werden können. Um die Praxisanleitung für angehende Pflegefachfrauen und –männer zu übernehmen, ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erforderlich. Des Weiteren besteht eine berufspädagogische Fortbildungspflicht von mindestens 24 Stunden jährlich.

Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen, zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten und die Verbindung mit der Pflegeschule zu halten.
Zu den umfangreichen, einzelnen Tätigkeiten zählen u.a.:
– Vor-, Zwischen-und Abschlussgespräche der jeweiligen Einsätze
• Ermittlung des individuellen Lernstands
• Festlegung der Arbeits-und Lernaufgaben gemäß Ausbildungsplan
• Dokumentation der durchgeführten Arbeits-und Lernaufgaben sowie die damit verbundene Anleitungssequenz

Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen: https://www.beratung-pflegeausbildung-sachsen.de/


Zur Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067061

Foto: stock.adobe.com – LIGHTFIELD STUDIOS

 

 

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