Umfrageergebnisse der VdPB: Verdienen Praxisanleitende mehr?

praxisanleitende vergütung umfragePraxisanleitende spielen eine entscheidende Rolle in der Ausbildung von Pflegekräften, da sie die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und praktischer Umsetzung herstellen. Mit einem gewissenhaften Blick auf die Details gewährleisten sie eine Ausbildung auf hohem qualitativem Niveau und verlieren dabei niemals die Bedürfnisse und Bedarfe der zu pflegenden Menschen aus den Augen. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, absolvieren Praxisanleitende eine umfassende Weiterbildung von 300 Stunden und nehmen jährlich an 24 Stunden berufspädagogischen Fortbildungen teil. Sie wünschen sich Rahmenbedingungen, die ihrer wichtigen Tätigkeit gerecht werden und ihnen Freiraum bieten, ihre Aufgaben verantwortlich zu gestalten.

Eine angemessene Anerkennung für ihre Arbeit, einschließlich einer Freistellung und einer speziellen Vergütung, sind üblicherweise Teil dieser Rahmenbedingungen. Leider ist es an vielen Orten nicht selbstverständlich, dass diese Bedingungen erfüllt werden.

Im April und Mai führte die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) dazu eine Onlineumfrage durch, um einen umfassenden Einblick in die Situation der Praxisanleitenden zu erhalten und ihre Zufriedenheit mit ihrer Vergütungssituation zu erfassen. An der nicht repräsentativen Umfrage beteiligten sich über 660 Kolleg*innen, die als Praxisanleitende tätig sind. Der Großteil von ihnen (62,5 Prozent) hat eine Ausbildung in der Krankenpflege absolviert, während die Alten- und Kinderkrankenpflege in den Ergebnissen unterrepräsentiert ist. Dennoch lassen sich klare Trends hinsichtlich der Vergütungssituation erkennen.

Der VdPB stellt hier ausgewählte Ergebnisse der Umfrage zur Vergütungssituation von Praxisanleitenden in der Pflege vor:

zur Beschäftigungssituation der Umfrage-Teilnehmenden

  • Über die Hälfte der Teilnehmenden arbeitet im Krankenhausbereich, ein Viertel dagegen in der stationären Langzeitpflege. Das letzte Viertel setzt sich zusammen aus Tätigkeit in der ambulanten Pflege, Rehabereich und sonstigen Arbeitsfeldern.
  • Die Einrichtungen, in denen die Teilnehmenden tätig sind, befinden sich zu 53 Prozent in öffentlicher Trägerschaft. Kirchliche und private Träger machen jeweils rund 20 Prozent aus. Es besteht eine hohe Tarifbindung, nur etwa 14 Prozent gaben an, nicht tarifgebunden zu arbeiten, oder machten dazu keine Angaben.

zur Freistellung und Einsatzmodus als Praxisanleitung

  •  47 Prozent der Praxisanleitenden gaben an, weder ganz noch überwiegend oder teilweise freigestellt zu sein. Das bedeutet, dass fast die Hälfte aller Befragten die Praxisanleitung als zusätzliche Aufgabe neben oder als Teil der pflegerischen Tätigkeit durchführt.
  • Nur ein Viertel der Befragten ist ganz oder überwiegend für die Tätigkeit als Praxisanleitung freigestellt.
  • In Krankenhäusern sind nur etwa 30 Prozent der Praxisanleitenden als zentrale Praxisanleitung tätig, übernehmen also Anleitungen in allen Bereichen. In der stationären Langzeitpflege sind dagegen 60 Prozent in zentraler Funktion tätig.
  • In der Langzeitpflege ist auch der Anteil der in irgendeiner Form freigestellten Praxisanleitungen mit 63 Prozent am höchsten. In Krankenhäusern sind dagegen von den Umfrage-Teilnehmenden knapp die Hälfte komplett ohne Freistellung beschäftigt(!). In der ambulanten Pflege sind 66 Prozent der Praxisanleitenden laut Befragung gar nicht freigestellt.
  • Auch der Einsatz als zentrale Praxisanleitung ist keine Gewähr für eine Freistellung. Mit 58,6 Prozent gab zwar die überwiegende Mehrheit der zentral eingesetzten Praxisanleitungen an, ganz oder überwiegend freigestellt zu sein, doch sind immerhin noch fast 40 Prozent der zentralen Praxisanleitungen nur geringfügig oder sogar gar nicht (4 Prozent!) freigestellt.

zur Vergütung

  • Im Vergleich zu 2021 hat sich die Vergütungssituation von Praxisnleitenden leicht vebessert: 56,8 Prozent der Teilnehmenden erhalten eine höhere Vergütung.
  • 17,8 Prozent sind auf tariflicher Basis höher eingruppiert, fast 15 Prozent erhalten eine tarifliche Zulage und knapp über 24 Prozent eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers für die Tätigkeit als Praxisanleitung.
  • Noch immer erhalten über 43 Prozent KEINERLEI finanzielle Anerkennung für die zusätzliche Arbeit und Verantwortung als Praxisanleitung.
  • Der Einsatzmodus (zentral/dezentral) hat einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Vergütung: Immerhin erhalten laut den Umfrageergebnissen fast 75 Prozent der zentralen Praxisanleitenden eine tarifliche Mehrvergütung oder eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Ein Viertel aber erhält keinerlei zusätzliche Vergütung.

zur Zufriedenheit der Praxisanleitenden

  • Die Art des Einrichtungsträgers hat offenbar Einfluss auf die Zufriedenheit mit der finanziellen Anerkennung: Die Zufriedenheit mit der Vergütungssituation ist bei privaten Trägern höher als bei öffentlichen, frei-gemeinnützigen und kirchlichen Trägern.
  • Insbesondere bei öffentlichen Trägern ist die Zufriedenheid signifikant geringer.
  • Trotz leichter Verbesserung im Vergleich zu Vorjahren ist die Zufriedenheit der Praxisanleitenden hinsichtlich ihrer Vergütungssituation ernüchternd: Nur gut 10 Prozent gaben an, mit der zusätzlichen Vergütung zufrieden zu sein. Rund ein Viertel bewertet die Situation mit „besser als nichts“. Fast 20 Prozent geben an, von einer erhöhten Vergütung faktisch nichts zu spüren. Konkret bedeutet das, dass die formale finanzielle Anerkennung subjektiv gar nicht wahrgenommen wird oder aber aufgrund von steuerlichen Veränderungen im Nettoeinkommen nicht ins Gewicht fällt.
  • 43,8 Prozent sagen deutlich, dass die Vergütung nicht angemessen und zu niedrig ist.
Foto: stock.adobe.com – artrachen
 

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