Deutscher Pflegerat fordert bundeseinheitliche Pflegefachassistenz mit einer 24-monatigen Ausbildungsdauer

deutscher pflegerat pflegeassistenzausbildungDer Deutsche Pflegerat befürwortet die Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Er fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. 

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit. Nur so können die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.“

Der Deutsche Pflegerat warnt davor, das Argument „Pflege kann jeder“ zu verwenden. Eine Berufsausbildung, die weniger als 24 Monate dauert und darauf abzielt, schneller Personal einzusetzen, gefährdet sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung. Die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals über der Qualität der Pflege stehen.

„Der Pflegeberuf ist keine Verfügungsmasse, die beliebig verwertet werden kann“, unterstreicht Vogler weiter. „Wir möchten, dass unsere Dienstleistungen aufrichtig wertgeschätzt und nicht diskreditiert werden. Wenn wir selbst oder unsere Angehörigen pflegebedürftig werden, wollen wir darauf vertrauen können, dass wir eine gute und nicht durch wirtschaftliche Erwägungen der Unternehmen geprägte Pflege erhalten.“

Ein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Pflegefachassistenz sei unerlässlich, da er eine grundlegende allgemeine Bildung gewährleistet. Auf dieser Basis könne ein berufsspezifischer Lehrplan entwickelt werden, der Überforderung vermeidet und die Berufswahlfreiheit gemäß Grundgesetz sichert.

Eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die weniger als 24 Monate dauert, verursache langfristig hohe Kosten für Nachqualifizierungen. Es sei wenig hilfreich, wenn die Ausbildung zwar abgeschlossen ist, die erhoffte Entlastung der Pflegefachpersonen jedoch ausbleibt, weil es an den erforderlichen Kenntnissen in der Pflegefachassistenz mangelt. Der zusätzliche Aufwand werde dann erneut auf den Pflegefachpersonen lasten. Zudem könne eine verkürzte Ausbildung dazu führen, dass sich weniger Menschen für den Pflegeberuf entscheiden.

In der Pflege braucht einen ausgewogenen Mix aus Fähigkeiten und Qualifikationen. Das Pflegefachassistenzgesetz verfolge hierbei den richtigen Ansatz. Zudem müsse die Durchlässigkeit in den Pflegebildungsstrukturen über alle Qualifikationsniveaus hinweg gewährleistet sein. Das BAPID-Projekt „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ des Deutschen Pflegerats sollte dabei eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.

Das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz seien gemeinsam der Schlüssel zur Aufwertung des Pflegeberufs, zur Bewältigung des akuten Personalmangels und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Es gebe keine Alternative zu diesen Gesetzen, und sie müssen zügig den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Die Pflegeprofession habe das Potenzial, weit mehr zu leisten, als ihr derzeit gestattet wird. Es sei höchste Zeit, den gordischen Knoten zwischen dem Können und dem Dürfen zu lösen.

Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-fordert-bundeseinheitliche-pflegefachassistenz-mit-einer-24-monatigen-ausbildungsdauer

Foto: stock.adobe.com – kanpisut

 

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