DBfK zum Referentenentwurf einer einheitlichen Pflegeassistenzausbildung: Nachbesserung zwingend erforderlich

dbfk zu referentenentwurf pflegeassistenzausbildungIn der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) veröffentlicht. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sowie weitere Verbände sind aufgefordert, bis zum 5. August 2024 Stellungnahmen abzugeben. Der DBfK sieht in dem Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf für die längst überfällige bundeseinheitliche Regelung.

„Das Problem ist zwar erkannt und ein Weg eingeschlagen, der endlich eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildungen eröffnet, die wir schon lange fordern. Allerdings müssen wesentliche Aspekte nachgebessert werden, sonst werden wir massive Defizite in der Ausbildungsqualität haben“, fasst DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf zusammen.

Der DBfK fordert seit Jahren eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung, die generalistisch über 24 Monate angelegt ist und damit Pflegeassistent:innen für alle Versorgungsbereiche und Altersgruppen qualifiziert. Dies ist dringend notwendig, um bei steigendem Pflegebedarf die Grundversorgung in allen Settings auch in Zukunft sicherzustellen. Der Referentenentwurf sieht derzeit eine Ausbildungsdauer von 18 oder gar nur 12 Monaten vor. „Eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten lehnt der DBfK kategorisch ab, da dies zu einer weiteren Deprofessionalisierung der Pflegeberufe führen wird. Es ist nicht möglich in 12 Monaten alle notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, die über die bisherigen unterschiedlichen Pflegehelferausbildungen hinaus gehen und für eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen Settings und Altersstufen sowie für eine Ausweitung von Behandlungspflege qualifizieren. Die Menschen mit Pflegebedarf können jedoch keine weiteren Einbußen in der Versorgungsqualität hinnehmen. Aus dem gleichen Grund fordern wir auch, dass ein Schulabschluss Zugangsvoraussetzung für die Pflegeassistenzausbildung ist und nicht durch eine Prognoseeinschätzung ersetzt werden kann. Ein Hauptschulabschluss muss Voraussetzung sein, um eine Durchlässigkeit in die Ausbildung zur Pflegefachperson zu sichern“, so Lux. „Unserer Erfahrung nach sind 24 Monate erforderlich, um notwendige Kompetenzen für eine sichere Pflege der Patient:innen zu entwickeln und die im Pflegeassistenzgesetz definierten Ausbildungsziele zu erreichen“, argumentiert Lux für die Ausbildungsdauer von 24 Monaten. „Wir begrüßen, dass für die Pflegeassistenzausbildung ebenfalls ein Anteil von mindestens zehn Prozent für die Praxisanleitung, welche auch für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung als Standard festgeschrieben sind, gelten soll. Diese und auch die praktische Ausbildung könnten allerdings in größerem Umfang als bisher angedacht, auch in dafür geeigneten Skills Labs erfolgen“, fordert Lux.

Positiv bewertet der DBfK, dass die Ausbildung im Anschluss eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson ermögliche. „Diese Durchlässigkeit ist wichtig, damit der Beruf attraktiv ist und auch für die Pflegeassistent:innen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven bietet. Nur so werden wir genügend gut qualifizierte Kolleg:innen für die Pflegeassistenz gewinnen. Und das ist vor allem ein Gewinn für die Menschen mit Pflegebedarf“, ist Lux überzeugt.


Quelle: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2024/Pflegeassistenzausbildung-Nachbesserung-zwingend-erforderlich.php

Foto: Pixel-Shot – stock.adobe.com

 

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