Seit sieben Jahren warten Pflegeberufsangehörige auf entsprechende Qualifikationsprofile und die dafür erforderliche Verordnung des Gesundheitsministeriums. Trotz der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) im Jahr 2017, das eine Spezialisierung für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege einführte, fehlen immer noch die notwendigen Durchführungsbestimmungen und Qualifikationsprofile.
Die Pflege und Begleitung von Menschen mit fortschreitenden, unheilbaren und lebensbedrohlichen Erkrankungen erfordert besondere Fähigkeiten. Diese umfassen nicht nur erweiterte pflegerische und medizinische Kenntnisse, sondern auch kommunikative, organisatorische und ethische Kompetenzen. Zu den zentralen Aufgaben zählen die präventive und lindernde Behandlung von Leiden, die Mitwirkung bei der Therapieplanung und die umfassende Unterstützung der Patient und ihrer Angehörigen.
Fehlende Durchführungsbestimmungen
Trotz der gesetzlichen Verankerung der Spezialisierung im GuKG (§ 22b GuKG) fehlen bis heute die Durchführungsbestimmungen und Qualifikationsprofile, die vom Gesundheitsministerium erlassen werden sollten. Dr. Michael Halmich, Jurist und Ethikberater im Gesundheitswesen, kritisiert diesen Zustand scharf: „Bis heute kann die gezielte Ausbildung für diese Spezialisierung nicht erfolgen, da neben den Durchführungsbestimmungen selbst auch die dafür notwendigen Qualifikationsprofile seitens des Gesundheitsministeriums fehlen.“
Initiativen der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG)
Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) hat bereits kurz nach der Novellierung des GuKG „Qualifikationsprofile für die Spezialisierung der Pflege in der Hospiz- und Palliativversorgung“ erstellt. Diese Profile dienen als Diskussionsgrundlage und könnten die Basis für entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Die OPG fordert daher die verantwortliche Gesundheitspolitik zum Handeln auf, um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die beschlossene Spezialisierung zum Wohle der Palliativpatient umzusetzen.
Qualitätskriterien und erforderliche Qualifikation
Nach den Qualitätskriterien zum Hospiz- und Palliativfondsgesetz wird empfohlen, dass mindestens 50 % der DGKP in Hospiz- und Palliativeinrichtungen über eine entsprechende Spezialisierung verfügen sollten. Alternativ wird ein akademischer Abschluss wie der Master of Science in Palliative Care empfohlen. DGKP Manuela Wasl, MSc, 2. Vizepräsidentin der OPG, betont die Bedeutung dieser Qualifikationen: „Eine bessere Qualifikation wird einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung in dem komplexen Setting einer Hospiz- und Palliativbetreuung leisten.“
Die seit sieben Jahren ausstehenden Durchführungsbestimmungen und Qualifikationsprofile für die spezialisierte Ausbildung in der Hospiz- und Palliativpflege behindern die notwendige Weiterentwicklung dieser wichtigen pflegerischen Disziplin. Die OPG fordert dringende Maßnahmen, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die Pflegequalität in diesem sensiblen Bereich nachhaltig zu verbessern.
Foto: stock.adobe.com – kornnphoto
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