Die CDU Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der darauf abzielt, die Pflegeausbildung zu "vereinfachen", um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, die Pflegeausbildung aus dem Anwendungsbereich des Niedersächsischen Schulgesetzes herauszulösen und ein eigenes Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zu schaffen.
Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest, warnt jedoch vor einem gefährlichen Trugschluss hinter diesem Ansatz. Er betont, dass die Idee, eine einfachere Ausbildung würde automatisch zu mehr Pflegefachpersonen führen, nicht aufgehen könne und auch nicht dürfe. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf bediene vielmehr die Interessen der Arbeitgeber auf Kosten der Auszubildenden, indem er diesen weitere Bildungsziele abspreche und die Zuständigkeit für die Pflegeausbildung in die Hände der Sozial- und Gesundheitsbehörde lege.
Gemäß dem Gesetzentwurf soll die Zuständigkeit für die Pflegeausbildung vom Kultusministerium auf das Gesundheitsministerium übergehen, welches die Aufgaben an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie delegieren könnte – eine Aufgabe, die normalerweise einer Schulbehörde zukommen würde.
Martin Dichter hebt hervor, dass dies ein typisches Beispiel für den "Sonderweg Pflegebildung" in Deutschland sei. Er betont, dass für Bildung die Kultusbehörde zuständig sein müsse, wie es im deutschen beruflichen Bildungssystem üblich sei. Die Absenkung der Zugangsbedingungen zur Pflegeausbildung und die Schaffung eines großen Spielraums könnten dazu führen, dass lernschwächere Auszubildende benachteiligt würden, was den Pflegeberuf nicht attraktiver, sondern im Gegenteil abwertend wirken lasse.
Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2024/2024-02-07-CDU-Antrag-NDS.php
Foto: stock.adobe.com – maroke
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