Das Pflegestipendium stellt eine bedeutende Initiative zur Bewältigung des hohen Fachkräftebedarfs in der Pflege dar. Personen, die mit Unterstützung des AMS an Ausbildungen in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen, erhalten monatlich mindestens 1.536 Euro zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Seit der Einführung des Pflegestipendiums am 1. Januar 2023 zeigt eine aktuelle Zwischenbilanz, dass etwa 9.000 Personen bis zum 30. Juni 2024 das Stipendium genutzt haben, um eine neue Ausbildung zu beginnen oder ihre Qualifikationen im Pflegebereich zu erweitern. Insgesamt wurden 107,9 Millionen Euro ausgezahlt – besonders fällt auf, dass rund 78 Prozent der Stipendiaten Frauen sind.
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher hebt hervor: „Das Programm hat nicht nur zahlreiche angehende Pflegekräfte finanziell unterstützt, sondern auch für viele weitere Personen die Attraktivität des Einstiegs in den Pflegeberuf erheblich gesteigert. Mit dem Pflegestipendium haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um dem wachsenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal gerecht zu werden. Die hohe Anzahl mit knapp 9.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigt, dass die Maßnahme auch in Anspruch genommen wird. Die positive Resonanz bestätigt, dass das Pflegestipendium einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Pflegeberufe in Österreich leistet.“
Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch ergänzt: „Mit dem Pflegestipendium ermöglichen wir Menschen, die sich das bisher nicht leisten konnten, die berufliche Umorientierung und geben ihnen finanzielle Sicherheit für die gesamte Dauer der Ausbildung. Im Zuge der Pflegereform haben wir es geschafft die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege nach internationalem Vorbild zu akademisieren, was eine enorme Aufwertung des Berufs zur Folge hat. Durch die Ausweitung des Pflegestipendiums erhalten ab September 2024 auch Umsteiger:innen, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren, das Pflegestipendium. Die verbesserte finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Pflegekräfte sorgen dafür, dass der Pflegeberuf massiv attraktiviert wird..“
Neuerung: Pflegestipendium auch für Ausbildungsbeginn im Herbst verfügbar
Ab Herbst können auch Personen, die eine neue Pflegeausbildung beginnen, das Pflegestipendium beantragen. Die Antragsbedingungen bleiben dabei unverändert: Der Antrag ist nur möglich, wenn bestehende Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung vorliegen oder die Ausbildungspflicht sowie die Matura bereits seit mindestens zwei Jahren abgeschlossen sind. Neu ist jedoch, dass ab dem 1. September 2024 auch Studierende, die ein Studium der Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule aufnehmen, unter Erfüllung der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf das Pflegestipendium haben.
Foto: stock.adobe.com – Africa Studio
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