Gerd Dielmann
Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Kommentar für die Praxis
Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main, 2022, 544 Seiten, Paperback, 9,95€, ISBN 78-3-86321-301-5, 2., aktualisierte Auflage
Seit den 1990er Jahren gab es eine intensive Diskussion um eine grundlegendere Reform der Berufsausbildung in den Gesundheitsberufen, insbesondere der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, wobei neben der Frage der Integration in das Regelsystem der beruflichen Bildung und der Lehrkräfteausbildung auch die Themen der Vereinheitlichung der Ausbildungen zu einem Ausbildungsberuf und der Hochschulausbildung im Vordergrund standen. Nach langjährigen Auseinandersetzungen über die inhaltlichen Gestaltungspunkte wurden schließlich das „Pflegeberufegesetz“ (PflBG) vom 17. Juli 2017 und die dazugehörige „Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung“ (PflAPrV) sowie die „Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung“ (PflAfinV) vom 2. Oktober 2018 verabschiedet. Mit dem nun seit 1. Januar 2020 geltenden PflBG, das erstmals pflegerische Aufgaben – so genannte „vorbehaltene Tätigkeiten“ – definiert, die ausschließlich von ausgebildeten Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen, wurden die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen unter der neuen einheitlichen Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ zusammengeführt und die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. Die bisher nur modellhaft erprobte Pflegeausbildung an Hochschulen ist jetzt auch als Regelausbildung möglich. Zugleich traten das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz, nach denen die drei in Deutschland bestehenden Pflegefachberufe bisher ausgebildet wurden, am 31. Dezember 2019 außer Kraft, so dass es jetzt nur noch einen einheitlichen Ausbildungsberuf für angehende Pflegefachkräfte gibt. Ziel der jüngsten Reform war es, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.
Zum Pflegeberufegesetz sowie der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat Gerd Dielmann unter Mitarbeit von Annette Malottke 2020 einen ausführlichen Kommentar für die Praxis vorgelegt, der nun bereits in der zweiten, aktualisierten Auflage vorliegt.
Gerd Dielmann, Krankenpfleger und Diplompädagoge, der über langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe verfügt und zuletzt als Bereichsleiter Berufspolitik in der ver.di-Bundesverwaltung wirkte, veröffentlichte bereits mehrere einschlägige Publikationen, darunter (gemeinsam mit Markus Förner) „Die Ausbildung von A bis Z in der Krankenpflege und in der Geburtshilfe“ (Stuttgart 1997), „Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege. Kommentar für die Praxis“ (Frankfurt am Main 32014), (gemeinsam mit Annette Malottke) „Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Text und Kommentar für die Praxis“ (Frankfurt am Main 2017) sowie (gemeinsam mit Ingrid Rehwinkel und Herbert Weisbrod-Frey) „Berufliche Bildung im Gesundheitswesen. Reformbedarfe und Handlungsvorschläge“ (Bonn 2020).
Annette Malottke, gelernte Versicherungskauffrau und Rechtsanwältin, die als selbständige Fachanwältin für Arbeitsrecht arbeitet, wobei ihr Augenmerk den rechtlichen und praktischen Fragen der Berufsbildung gilt, machte sich insbesondere mit den Arbeiten „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Geschäftsführung und Mitbestimmung“ (Düsseldorf 2004) und (gemeinsam mit Thomas Lakies) „Berufsbildungsgesetz: BBiG. Mit Kurzkommentierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)“ (Frankfurt am Main, 72021) einen Namen.
Nach Vorwort und Einleitung gliedert sich das vorliegende Buch in die beiden Teile „Pflegeberufegesetz“ (S. 37-333) und „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung“ (S. 335-528), die durch ein Literatur- und Stichwortverzeichnis (S. 529-544) ergänzt werden. Zur Bedeutung und Intention beziehungsweise Zielgruppe ihrer Veröffentlichung schreiben die Autor*innen im Vorwort: „Dieser Kommentar wendet sich an Auszubildende, Lehrerinnen und Lehrer, für die praktische Ausbildung Verantwortliche, Jugend- und Ausbildungsvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, Beschäftigte in Behörden, Verwaltungen und Verbänden, Studierende und Lehrende an Hochschulen und Weiterbildungs- und Bildungseinrichtungen, die mit Ausbildungsfragen in den Pflegeberufen befasst sind“ (S. 21).
Nach einer kurzen Einführung in die Entstehungsgeschichte werden in dem aktuellen Kommentar die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes und der dazugehörenden Verordnung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Berufsbildungsrecht, zum Prüfungsrecht sowie zum Berufszulassungsrecht unter Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten der Betriebs- und Personalräte auf rund 500 Seiten, Abschnitt für Abschnitt bzw. Paragraph für Paragraph, dargestellt und praxisorientiert erläutert. Neben den jüngsten, aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Vorschriften wurden in der vorliegenden Auflage auch die nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten Änderungen, unter anderem zur Anpassung an das EU-Recht und zu Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf das Pflegefachpersonal, berücksichtigt.
Insgesamt betrachtet handelt es sich bei dem vorliegenden Kommentar um ein im Pflegebereich unverzichtbares Nachschlagewerk sowohl für Auszubildende, Lehrende und Schulleitungen, als auch für Verantwortliche der praktischen Ausbildung, Personalverwaltungen und betriebliche Interessenvertretungen.
Eine Rezension von Dr. Hubert Kolling