Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG) vorgelegt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz zu schaffen und damit die bisherigen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen abzulösen.
Neues Berufsbild für die Pflegefachassistenz
Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung vor, die zu den Berufsbezeichnungen „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ führt. Die Ausbildung soll 18 Monate dauern, kann jedoch in Teilzeit auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Zudem sind Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung vorgesehen, die eine Ausbildungsdauer von nur 12 Monaten oder weniger ermöglichen.
Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. In Ausnahmefällen ist auch eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich, sofern die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt. Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen der Pflege: stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung orientiert sich am Pflegeberufegesetz und eröffnet den Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit einer verkürzten Qualifizierung zur Pflegefachperson.
Attraktive Ausbildungsbedingungen und deutschlandweite Einsatzmöglichkeiten
Die neue Pflegeassistenzausbildung zielt darauf ab, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und mehr Menschen für diesen wichtigen Berufszweig zu gewinnen. Während der gesamten Ausbildungsdauer besteht Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung – ein wichtiger Schritt, denn bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine solche Vergütung. Die Absolventinnen und Absolventen der neuen Ausbildung werden in der Lage sein, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen der Pflege zu arbeiten. Damit entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege, das von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis hin zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau reicht.
Effizientere Aufgabenverteilung in der Pflege
Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist zudem die effizientere Verteilung pflegerischer Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen. Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig vermehrt Aufgaben übernehmen, die derzeit noch überwiegend von Pflegefachpersonen ausgeführt werden. Dies soll zu einer spürbaren Entlastung der Pflegefachpersonen führen und einen insgesamt effizienteren Einsatz des Personals ermöglichen.
Alternative: Verkürzte Pflegehilfeausbildung
Der Gesetzentwurf bietet auch eine alternative Ausbildungsvariante an: Eine auf zwölf Monate verkürzte Ausbildung, die zur Berufsbezeichnung „Pflegehelferin“, „Pflegehelfer“ oder „Pflegehilfeperson“ führt. Diese kürzere Ausbildung ist mit einem reduzierten Kompetenzprofil verbunden und befähigt zu einer Tätigkeit mit entsprechend eingeschränktem Einsatzbereich. Die abschließende Entscheidung zur Ausbildungsdauer und den zugehörigen Regelungen soll im weiteren Abstimmungsprozess nach Rückmeldungen getroffen werden.
Einbeziehung von Fachleuten in die Gesetzesvorbereitung
In die Vorbereitung der bundesgesetzlichen Regelung flossen Empfehlungen von Fachleuten ein. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium beauftragten ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Zudem wurden in einer Bund-Länder-Expertengruppe fachliche Empfehlungen zur inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die vorgesehene 18-monatige Ausbildung orientiert sich an diesen Empfehlungen.
Die vollständigen Empfehlungen sind hier abrufbar.
Zur Medienmitteilung: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegeassistenzausbildung-pflegeassistenzeinfuehrungsgesetz-pflasseinfg--242496
Foto: stock.adobe.com – Pixel-Shot
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