Mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll bundesweit ein eigenständiges und einheitliches Berufsbild für die Pflegeassistenz etabliert werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam vorgelegt haben. Das Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll die bisherigen, landesrechtlich geregelten Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz ersetzen und durch eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz vereinheitlichen.
Die neue Pflegeassistenzausbildung
Der Referentenentwurf sieht eine neue, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz vor. Diese berechtigt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“. Die wichtigsten Punkte der neuen Ausbildung sind:
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Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten:
- Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate.
- Verkürzungsmöglichkeiten sind insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung vorgesehen, z.B. auf 12 Monate oder weniger.
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Zugangsvoraussetzungen:
- Grundvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss.
- Eine Zulassung ohne Schulabschluss ist möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt.
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Inhalte und Aufbau:
- Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, ambulanten Langzeitpflege und stationären Akutpflege.
- Der Aufbau der Ausbildung orientiert sich am Pflegeberufegesetz und ermöglicht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson.
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Vergütung:
- Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
Attraktive Ausbildungsbedingungen
Die neue Ausbildung soll die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, um mehr Interessenten zu gewinnen. Während der gesamten Ausbildungsdauer erhalten die Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Nach Abschluss der Ausbildung haben sie die Möglichkeit, deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen der Pflege zu arbeiten. Dadurch entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege – von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis hin zur akademischen Qualifikation auf Bachelor-Niveau.
Effiziente Aufgabenverteilung in der Pflege
Um die Qualität der pflegerischen Versorgung sicherzustellen, soll die Aufgabenverteilung zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen weiterentwickelt werden. Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben übernehmen, die derzeit teilweise noch von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Dies entlastet die Pflegefachpersonen und sorgt für einen effizienteren Personaleinsatz.
Alternative: Pflegehilfeausbildung mit kürzerer Ausbildungszeit
Als Ergebnis der regierungsinternen Beratungen wird im Entwurf auch eine alternative, zwölfmonatige Ausbildung vorgeschlagen, die zur Berufsbezeichnung „Pflegehelferin“, „Pflegehelfer“ oder „Pflegehilfeperson“ führt. Diese verkürzte Ausbildung hat ein reduziertes Kompetenzprofil und befähigt zu Tätigkeiten mit entsprechend reduziertem Einsatzbereich. Eine endgültige Entscheidung zur Ausbildungsdauer und den dazugehörigen Regelungen soll nach den Rückmeldungen im weiteren Abstimmungsprozess getroffen werden.
Einbeziehung fachlicher Empfehlungen
Für die Vorbereitung der bundesgesetzlichen Regelung haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Auftrag gegeben. In einer Bund-Länder Expertengruppe wurden zudem fachliche Empfehlungen zur inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die vorgeschlagene 18-monatige Ausbildung zur „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ folgt diesen Empfehlungen.
Zur Pressemitteilung: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegeassistenzausbildung-pflegeassistenzeinfuehrungsgesetz-pflasseinfg--242496
Foto: stock.adobe.com – LIGHTFIELD STUDIOS
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