Eine Evaluierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes von 2017 bis 2023 zeigt, dass Österreichs Fachhochschulen ausreichend Kapazitäten für die Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpfleger:innen bereitstellen. Jährlich beginnen etwa 2500 Studienanfänger:innen ihre Pflegeausbildung an Fachhochschulen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch hebt hervor, dass die Anforderungen an Pflegekräfte zunehmend komplexer werden und die Ausbildung an Fachhochschulen sie bestens darauf vorbereitet. Damit erübrigt sich laut Minister Rauch die oft diskutierte Verlängerung der Übergangsfrist für die bisherige Diplom-Ausbildung. Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde 2016 überarbeitet, um eine einheitliche dreistufige Ausbildung für Pflegekräfte einzuführen. Die Ausbildung für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen wurde an die Fachhochschulen verlegt, und der Beruf der Pflegefachassistenz mit einer zweijährigen Ausbildung neu geschaffen.
Akademisierung schafft Aufwertung der Pflegeberufe
Die zunehmende Komplexität der Pflegearbeit, bedingt durch die wachsende Zahl älterer und chronisch kranker Menschen, erfordert eine höhere Qualifikation der Pflegekräfte. In der EU, den USA, Kanada und vielen anderen Ländern erfolgt die Ausbildung in der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) vorwiegend an Universitäten und Fachhochschulen.
Seit 2008 ist auch in Österreich die DGKP-Ausbildung an Fachhochschulen möglich. ie vollständige Überführung von den bisherigen Krankenpflegeschulen an Fachhochschulen wurde mit der GuKG-Novelle 2016 festgelegt. Diese Entscheidung führte zu einer umfassenden Umstrukturierung des Ausbildungsangebots in Österreich. In den letzten sieben Jahren wurden FH-Studiengänge in allen Bundesländern etabliert. Die Übergangsfrist endete 2023. Die letzten schulischen Ausbildungen begannen im Herbst dieses Jahres.
Durchlässigkeit verbessert
Im Zuge der Pflegereform wurde die Durchlässigkeit für Personen, die ihre Diplomausbildung an einer GuK-Schule abgeschlossen haben, verbessert. Seit Sommer 2023 haben sie die Möglichkeit, durch ein einjähriges Studium einen Bachelor-Abschluss zu erlangen und im Anschluss ein Masterstudium zu absolvieren. Das Bachelor-Studium kann auch mittels einer Studienberechtigungsprüfung begonnen werden.
Gesundheitsminister Johannes Rauch betont: “Die akademische Ausbildung ist die Voraussetzung, damit wir die Spezialisierungen für diplomierte Pflegekräfte künftig neu gestalten und auf einem hohen Niveau halten können - etwa im Bereich Wundmanagement oder Anästhesiepflege. Auch die Ausweitung von Kompetenzen wird damit langfristig möglich”
GuK-Schulen weiterhin wichtige Säule
Die bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen setzen weiterhin auf die Ausbildung von Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen, wobei die ein- bzw. zweijährige Ausbildung an vielen Standorten auch berufsbegleitend angeboten wird. Eine Neuerung seit diesem Herbst ist die Einführung der Ausbildung zur Pflegelehre. Die Schulversuche an 15 berufsbildenden mittleren und höheren Schulen werden nun ins Regelschulwesen überführt. Insgesamt entstehen dadurch 8.000 Ausbildungsplätze für Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und Sozialbetreuung.
Als Teil der Pflegereform 2022/2023 wurden finanzielle Anreize geschaffen, um mehr Menschen für den Pflegebereich zu gewinnen. Studierende profitieren von einem Ausbildungszuschuss in Höhe von 600 Euro pro Monat, während Umsteiger:innen aus anderen Berufen ein Pflegestipendium von mindestens 1400 Euro erhalten.
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